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Erste Wiederbelebung des Volksbads

Das Tor zur his­to­ri­schen Bade­an­stalt war aus bekann­ten Grün­den lan­ge geschlos­sen. Wir wol­len das nun im Rah­men unse­rer Mög­lich­kei­ten in klei­nen Schrit­ten ändern und wie­der eini­ge öffent­li­che Kul­tur- und Bil­dungs­an­ge­bo­te machen.Als Ver­an­stal­ter ist unser Ver­ein natür­lich für die Ein­hal­tung der Pan­de­mie-Ver­ord­nun­gen ver­ant­wort­lich, deren Vor­ga­ben wir ein­hal­ten müs­sen. Wir hof­fen auf euer Ver­ständ­nis und eure Koope­ra­ti­on, damit wir auch unter die­sen erschwer­ten Bedin­gun­gen Ver­an­stal­tun­gen anbie­ten können.

Es gel­ten des­halb beim Besuch bis auf wei­te­res fol­gen­de Regeln (Stand 6.9.2021):

  • Es gilt in den Räu­men Maskenpflicht.
  • Zutritt erhält nur wer einen nega­ti­ven Coro­na-Schnell­test (nicht älter als 24 Stun­den), einen Gene­se­nen- oder Geimpf­ten-Nach­weis hat (3G). Kin­der bis ein­schließ­lich fünf Jah­re sind von der Test­pflicht ausgenommen.
  • Wir müs­sen die Kon­takt­da­ten doku­men­tie­ren. Dazu zäh­len Vor- und Nach­na­me, Anschrift, Datum und Zeit­raum der Anwe­sen­heit und sofern vor­han­den die Tele­fon­num­mer. Das erfolgt ana­log auf Papier oder digi­tal mit einem QR-Code (Coro­na-App des Bun­des) am Ein­gang des Volksbades.

Als Ver­an­stal­ter ist unser Ver­ein für die Ein­hal­tung der Vor­ga­ben ver­ant­wort­lich! Wir hof­fen auf euer Ver­ständ­nis und eure Koope­ra­ti­on, damit wir sol­che Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen auch unter die­sen erschwer­ten Bedin­gun­gen anbie­ten können.

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